Kommunale Wohnungs- und Grundstücks- GmbH Nußloch
Hauptstraße 40
69226 Nußloch
_____________________
Wohngebäude K16 – Kaiserstraße 16, Nußloch
Allgemeine Informationen
Das Wohngebäude K16 in der Kaiserstraße 16 in Nußloch umfasst insgesamt 19 Wohnungen mit ein bis drei Zimmern.
Das derzeit im Bau befindliche Gebäude wird voraussichtlich im Zeitraum von Mai bis Juli 2027 bezugsfertig sein. Eine Besichtigung der Wohnungen ist nach aktuellem Stand ab Januar 2027 möglich.
Wohnqualität und Ausstattung
Das Gebäude entspricht dem zukunftsorientierten Standard eines KfW-Effizienzhauses 70 EE. Durch die Kombination aus hochwertiger Sanierung und moderner Neubau-Erweiterung werden hohe energetische Anforderungen erfüllt; mindestens 65 % des Energiebedarfs werden aus erneuerbaren Energien gedeckt.
Alle Wohnungen sind überwiegend barrierefrei gestaltet. Ein Aufzug ist vorhanden und erschließt sämtliche Etagen.
Mietkonditionen
Informationen und Unterlagen
Grundrisse sowie weitere Details zu den einzelnen Wohnungen werden rechtzeitig auf dieser Homepage veröffentlicht.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungen für die Wohnungen können bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden.
Die Vergabe erfolgt im Spätjahr 2026. Ausgewählte Interessenten erhalten anschließend ein Mietvertragsangebot und haben bis Ende Januar 2027 Zeit, sich verbindlich zu entscheiden. Im Januar 2027 bieten wir Besichtigungen der Wohnungen an.
Bitte lesen Sie sich aufmerksam die Vergaberichtlinien für geförderten Wohnraum an (siehe unten) und füllen den Bewerbungsbogen aus, falls Sie Interesse an einer Wohnung haben.
Den ausgefüllten Bewerbungsbogen schicken Sie bitte per E-Mail an:
oder
KWG GmbH Nußloch
Wohnraum K16
Hauptstraße 40
69226 Nußloch
1. Ziel und Grundsätze
Die Kommunale Wohnungs- und Grundstücks-GmbH Nußloch (KWGN) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Gemeinde Nußloch. Sie vergibt geförderten Wohnraum nach den Grundsätzen des kommunalen Handelns: sozial, transparent, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei.
Die Vergabe erfolgt unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder sonstigen nicht sachlichen Merkmalen. Maßgeblich sind ausschließlich objektive soziale Kriterien.
Ziel dieser Richtlinie ist es, bei begrenztem Wohnungsangebot eine gerechte Priorisierung von Haushalten mit besonderem Wohnbedarf sicherzustellen und Entscheidungen rechtssicher und überprüfbar zu treffen.
2. Anwendungsbereich
Diese Vergaberichtlinie findet Anwendung auf sämtliche Wohnungen, die durch die KWGN auf Grundlage eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) vergeben werden.
Sie gilt insbesondere für das derzeit im Bau befindliche Wohngebäude K16 in der Kaiserstraße 16, dessen Erstbezug im Zeitraum von Mai bis Juli 2027 vorgesehen ist.
Das Gebäude umfasst insgesamt 19 Wohnungen, die überwiegend barrierefrei ausgeführt sind. Das Wohnungsangebot reicht von Ein- bis Drei-Zimmer-Wohnungen.
3. Grundvoraussetzungen
Eine Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn:
4. Punktesystem
Die Vergabe erfolgt auf Grundlage eines standardisierten Punktesystems.
Da der Bedarf an gefördertem Wohnraum das verfügbare Angebot deutlich übersteigt, dient das Punktesystem dazu,
Das Punktesystem reduziert subjektive Einzelfallentscheidungen und stellt sicher, dass persönliche Sympathien oder nicht sachliche Erwägungen keinen Einfluss auf die Vergabe haben.
Die Bewertung erfolgt anhand der im Bewerbungsbogen festgelegten Kriterien (siehe PDF-Download).
5. Zuordnung nach Wohnungsgröße
Die Vergabe erfolgt innerhalb der jeweiligen Wohnungsgröße:
Abweichungen sind bei besonderen sozialen, gesundheitlichen oder familiären Gründen möglich und zu dokumentieren.
6. Entscheidungsverfahren
Die Vergabe erfolgt grundsätzlich nach der erreichten Punktzahl innerhalb der jeweiligen Wohnungsgröße.
Bei Punktgleichheit entscheidet ein dokumentiertes Losverfahren.
Zur Sicherstellung einer tragfähigen und stabilen Hausgemeinschaft kann im Einzelfall von der reinen Reihenfolge der Punktzahl abgewichen werden. Dies gilt insbesondere zur Vermeidung einer einseitigen Belegung mit Haushalten in besonderen sozialen oder gesundheitlichen Belastungssituationen.
Abweichungen sind zu begründen und zu dokumentieren. Das Punktesystem bleibt dabei die maßgebliche Entscheidungsgrundlage.
7. Transparenz und Dokumentation