Rekultivierung

Die KWG GmbH Nußloch betreibt im Gewann Dammstücker, Gemeinde Nußloch seit vielen Jahren eine Tongrube. Der Abbau von Ton und die nachfolgende Verfüllung mit regionalem Erdaushub ist durch den genehmigten Rahmenbetriebsplan bis zum 21.12.2030 geregelt. Mit der Erweiterung der Abbaufläche wird der Tonabbau seit 2015 in südliche Richtung vorangetrieben.

Der Tonabbau stellt gem. des Naturschutzgesetzes von Baden-Würrttemberg und des Bundesnaturschutzgesetzes einen Eingriff in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild dar. Daraus ergibt sich für die KWG GmbH Nußloch im Sinne der aktuellen Gesetzgebung die Verpflichtung, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes oder der Landespflege vorrangig auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren.

So werden geländemorphologische Veränderungen im Rahmen der Verfüllung und Rekultivierung wieder hergestellt bzw. neu gestaltet. Ebenso werden durch den Abbau verlorengegangene naturraumtypische Gehölz- und Vegitationsstrukturen im Rahmen einer geeigneten Neubepflanzung auf den Rekultivierungsflächen kompensiert.

Um Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt so gering wie möglich zu halten, werden abgebaute Flächen zeitnah verfüllt und rekultiviert. Auf dem Gelände der bestehenden Tongrube wurden Rekulitivierungsflächen in der Vergangenheit geschaffen, auf denen sich hochwertige Lebensräume entwickelt haben und die bereits aus der Bergaufsicht entlassen wurden.

 

Diese Flächen sowie die an das Abbaugebiet angrenzenden Vegetations- und Gehölzbestände bieten den etabilierten Arten Ersatz- und Rückzugsmöglichkeit während des Abbaus. Die gemachten Ausführen zeigen nur einen Teil der Maßnahmen, die im Rahmen des Tonabbaus und der Rekultivierung Berücksichtigung finden.