Anlieferung von Erdmaterialien

Zur Rekultivierung des Tonanbaugebietes nimmt die KWGN Erdmaterialien an, die bei regionalen Baumaßnahmen und Landschaftsveränderungen anfallen. Hierzu zählen beispielsweise der Erdaushub, der beim Hausbau anfällt oder bei Rohrverlegungen im Straßenbau. Aber auch gartengestalterische Maßnahmen, die zu überschüssigen Erdmaterialien führen, können in die Tongrube Nußloch eingebracht werden. Um sicherzustellen, dass diese Erdmaterialien den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und nicht die zulässigen Grenzwerte übersteigen, sind für alle in die Tongrube einzubringenden Erdmaterialien Bodengutachten vorzulegen. Diese Gutachten, die von Geologen erstellt werden, beinhalten eine chemische und mineralische Bodenanalyse und beschreiben die Eigenschaften und die Herkunft des Erdmaterials mit Probenahmeprotokoll (siehe download "Bodenqualität"). Gemäß der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) können Erdstoffe im Eluat und Feststoff bis einschließlich dem Zuordnungswert Z2 (gültig für die wieslochspezifischen Schwermetalle) in die Tongrube eingebracht werden. Alle übgrigen Werte nach LAGA dürfen nicht höher als Z0 sein. Bauschutt, oberer Straßenaufbruch, Grünschnitt oder sonstige Materialien, das kein Boden/Erdmaterial im Sinne der Vorschriften der LAGA sind, dürfen nicht in die Tongrube eingebaut werden. Die aktuellen Konditionen für die Annahme von Erdmaterialien entnehmen Sie bitte dem Download "Preisliste KWG Erdmaterialien".

 

Prozess für die Anlieferungen von Erdmaterialen

  1. Bodengutachten mit Analytik, Probeentnahmeprotokoll und Bilddokumentation an die KWGN schicken. Die Bestimmung des LAGA-Wertes ist zwingend erforderlich (Z0 bis Z2, siehe auch Formular "Bodenqualität" als download)
  2. Das Formular "Auftraggeberauskunft" (siehe download) ausfüllen und an die KWG schicken. Hier sind Auftraggeber, Bauherr, Spedition(en) und Kennzeichen der LKWs anzugeben.
  3. Nach Freigabe des Bodengutachtens durch unseren Geologen werden Ihnen Codes für die LKWs (Identnummer) übermittelt zur Nutzung der Waage in der Tongrube Nußloch.
  4. Einlieferungstermin mit der KWG abstimmen. Witterungsbedingt kann sich der Termin jedoch verschieben.

Bitte beachten Sie: nur trockenes, befahrbares Erdmaterial kann angenommen werden. Bei nassem Erdmaterial fallen Zuschläge an, siehe Preisliste (download).

 

Kleinmengenregelung

Für die Annahme von regionalen Erdmaterialien bis 60 Tonnen besteht eine Sonderregelung. Diese Regelung soll es beispielsweise Privat-haushalten und Landschaftsgärtnern ermöglichen, Erdmaterialien in der Tongrube abgeben zu können. Um den Forderungen der LAGA gerecht zu werden, kann der von der KWGN autorisierte Dienstleister RECONT GmbH einen Container vor Ort aufstellen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Qualität und die Herkunft des Erdmaterials nachverfolgbar sind. Die aktuellen Konditionen zu Kleinmengen entnehmen Sie bitte dem Download "Kleinmengen".